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Es existieren viele Tricks und Maschen, die von Kriminellen eingesetzt werden, um ans Ziel – sprich unser Geld – zu kommen. Sie verwickeln ihre Opfer in ein präzise gesponnenes Netz aus Verunsicherung, momentaner Überforderung und Ablenkung. Zurück bleiben bei den Betroffenen hohe finanzielle und vor allem langwierige psychische Schäden. Dabei sind die Betrüger erfinderisch und entwickeln fortlaufend neue Vorgehensweisen, auch indem sie bereits bekannte Tricks und Maschen abwandeln. Über den weit verbreiteten Telefonbetrug, wie den „Enkeltrick“, und den fließenden Übergang zum Computerbetrug, haben wir schon mehrfach berichtet – so hier und hier. Zur Betrugsprävention heißt es ganz einfach, immer auf der Hut sein!
Neue Masche im Onlinehandel – Zahlungsdatendiebstahl
Vor einer neuen Betrugsmasche im Onlinehandel warnt am letzten Tag des vergangenen Jahres das Polizeipräsidium Mannheim. Hierbei versucht ein als Interessent einer Ware getarnter Betrüger, beispielsweise auf Ebay Kleinanzeigen, an die EC- oder Kreditkartendaten des Verkäufers zu gelangen. Benutzt wird hierfür die bei Ebay Kleinanzeigen hinterlegte Mobilfunknummer. Über diese senden die Betrüger eine Nachricht mit dem Kurznachrichtendienst „WhatsApp“.
Diese Nachricht enthält einen Link, unter dem die Zahlungsdaten für die Abwicklung des Verkaufs abgefragt werden. Was passiert: „Nach Eingabe der Daten ist die Seite mit dem Link nicht mehr erreichbar und die Betrüger sind im Besitz der Kartendaten des Verkäufers.“ Mit den so erlangten Zahlungsdaten führen sie Geldtransfers durch, „… allesamt ins osteuropäische Ausland, sodass eine Rückbuchung nicht möglich war.“ So die Polizei zu den ihr bekannt gewordenen Fällen.
Betrugsprävention – der Rat der Polizei
- Erstens, Kredit- oder EC-Kartendaten nie über Links eingeben, die per Whatsapp oder Viber zugesandt wurden.
- Zweitens, keine private Mobilfunknummer auf öffentlichen Portalen zur Kontaktaufnahme angeben. Die Messenger-Funktion ist für eine Kaufabwicklung absolut ausreichend.
- Drittens, keinesfalls Kopien von Bank- und Kreditkarten oder des Personalausweises verschicken.
- Und viertens von „Käufern“ nicht drängen lassen. Wer sich drängen oder unter Druck setzen läßt, macht Fehler und übersieht wichtige Details. Im Zweifelsfall Verwandte oder Freunde zu Rate ziehen.
- Fünftens: Sollte der Schaden bereits eingetreten sein, auf jeden Fall die für den Wohnort zuständige oder eine nahe gelegene Polizeidienststelle informieren.
Plötzlich in der Türkei ein „gesuchter Mann“
Vor einer neuartigen Variante des Telefonbetrugs warnt das Polizeipräsidium Neubrandenburg in einer Pressemitteilung vom 28.12.2021.
Ein Bombardement von Telefonanrufen
Dabei wurde ein 68-jähriger Greifswalder Opfer eines mehrstufig organisierten Betrugs. Im ersten fingierten Anruf unter dem Namen seiner Hausbank wurde er mit drei im Raum stehenden Überweisungen an einen Onlinehändler konfrontiert. Er dementierte den Sachverhalt und legte auf. Daraufhin rief ein Komplize des ersten Anrufers an, der sich ebenfalls als Mitarbeiter der Hausbank ausgab. Dieser brachte ihn schließlich dazu, bei einer anderen Bank ein Konto per Online-Verifizierung zu eröffnen.
Währenddessen gingen noch mehr Anrufe von der Bande bei dem 68-Jährigen ein. So überzeugte ihn ein angeblicher Polizist des Bundeskriminalamts (BKA) davon, dass ein türkischer Haftbefehl gegen ihn vorliegt, der nur durch die Zahlung einer Kaution aus der Welt zu schaffen sei. Den angeblichen Sachverhalt belegten die Betrüger mit einem gefälschten Dokument des türkischen Geheimdienstes. Mit dem dritten Anruf eines angeblichen Bankmitarbeiters waren sie dann am Ziel. Der Mann glaubte, dass auch der Bank der Haftbefehl vorliegen würde und übermittelte zwei TAN-Nummern, die angeblich zur Sperrung seines Kontos dienten. Mittels dieser Nummern veranlassten die Betrüger zwei Überweisungen von zusammen 37.000 €.
Glück im Unglück
Glück im Unglück für den Greifswalder. Mangels Deckung kam nur die erste Überweisung im Wert von 6.000 € zur Ausführung, was er nach Rücksprache mit den echten Mitarbeitern seiner Bank erfuhr.
Betrugsprävention – Warnung vor „Schockanrufen“
Bei einem Schockanruf wird der oder die Angerufene von den Betrügern, die sich als Amtspersonen (Polizei, Staatsanwaltschaft) ausgeben, mit einem Unfall oder der Unfallbeteiligung eines Angehörigen konfrontiert. Über einen derartigen Fall berichtet der SWR am 13.1.2021.
Erzeugung einer emotionalen Extremsituation
Dabei wurde ein älteres Ehepaar in Aalen um 34.000 € gebracht, die sie einer Komplizin des Anrufers vor dem Gebäude des Amtsgerichts in Schwäbisch Gmünd übergaben. Das Ehepaar war in dem Glauben, es handele sich um die Kaution für einen schweren Verkehrsunfall mit Beteiligung des nahen Angehörigen. Somit wurde diese emotionale Extremsituation gnadenlos ausgenutzt.
Und hier sind wir wieder ganz schön spitzfindig – mit Hilfe der Kirche.
#PreppoKompakt
Die erste Reaktion auf Betrugsfälle, die eine mediale Aufmerksamkeit erhalten haben und dazu noch skurril anmuten: großes Unverständis und die Überzeugung, so etwas könne einem selbst nicht passieren. Dabei gibt es eine Reihe von Faktoren, die im Schadensfall eine große Rolle spielen. Wie der gezielte Einsatz psychologischer Tricks, die aus dem Nichts ein stressvolles Szenario mit Angst und Zeitdruck entstehen lassen. Nur wer diese wiederkehrenden Muster erkennt, bei dem beginnen die „Alarmglocken“ rechtzeitig zu läuten. Zur Betrugsprävention heißt es ganz einfach, sich laufend informieren und immer auf der Hut sein!